(Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Dreiwochenfrist des § 13 Abs 3a SGB 5 - Genehmigungsfiktion - keine Anwendbarkeit der §§ 44ff SGB 10)
1. Die mit Wirkung vom 26. Februar 2013 eingeführte Regelung in § 13 Abs. 3a SGB V hat keine Auswirkungen auf Sachverhalte, in denen bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits ein Antrag auf Kostenübernah ...
Eine Entscheidung im Sinne von § 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V liegt bereits dann vor, wenn die Krankenkasse ihre behördeninterne Entscheidungsfindung nachweislich durch Erstellung eines Bescheides, den sie ...
Die Genehmigungsfiktion des § 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V greift auch bei einer neuen Behandlungsmethode im Sinne von § 135 SGB V, die ambulant von einem Vertragsarzt erbracht werden soll.