Die spezialgesetzliche Prospekthaftung gemäß den § 13 VerkProspG, §§ 44 ff. BörsG in der bis zum 31. Mai 2012 geltenden Fassung schließt in ihrem Anwendungsbereich eine gesellschaftsrechtliche Haftung ...
Schutzgesetz, Wertpapiererwerb, Sekundärmarkt, Prospektfehler, Tatbestandsirrtum, Ursächlichkeitsvermutung
Prospektfehler, Ursächlichkeitsvermutung
Ersatz pflichtwidriger Zahlungen: Exkulpation des Geschäftsführers einer Konzern-GmbH durch für den Gesamtkonzern eingeholtes Insolvenzgutachten
Bilanzielle Bewertung von Forderungen