VG München, Urteil vom 19.12.2013 - M 22 K 12.106
Fundstelle
openJur 2015, 8298
  • Rkr:

Öffentliche Gewalt im Sinne des § 90 Abs. 1 BVerfGG umfaßt nicht rein innerkirchliche Maßnahmen.


BVerwG
vom 30.10.2002 - 2 C 23.01

Kirchen und ihre Organisationen sind, soweit sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt sind, von der Pflicht zur Zahlung der Umlage für das Konkursausfallgeld ausgenommen. Ihre Konkursu ...


BVerfG
vom 29.05.1990 - 2 BvR 254/88
BFH
vom 18.03.2004 - III R 24/03

Mit der im Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes wurzelnden Unschuldsvermutung ist es nicht vereinbar, wenn das Gericht das Privatklageverfahren nach § 383 Abs. 2 StPO einstellt und in den Gründen des ...


1. Zur Bindung an Gesetz und Recht (Art.20 Abs. 3 GG) gehört die Berücksichtigung der Gewährleistungen der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Entscheidungen des Euro ...