BGH, Urteil vom 18.03.2015 - VIII ZR 242/13
Fundstelle
openJur 2015, 9998
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1. Eine formularmäßige Quotenabgeltungsklausel in einem Wohnraummietvertrag benachteiligt den Mieter nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen und ist daher unwirksam, weil sie von dem Mieter bei Ver ...


1. Wegen eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO darf die Rechtsbeschwerde nicht aus materiell-rechtlichen Gründen zugelassen werden, da es nicht Zweck des Kostenverfahrens ist, Rechtsfragen von grunds ...


Wohnraummietrechtliche "Quotenabgeltungsklauseln" sind - nicht anders als die Vereinbarung einer "Verwaltungskostenpauschale" oder die Kostenumlage von Kleinreparaturen - auch als Individualvereinbaru ...


VGH Baden-Württemberg

Die Satzung der Stadt Stuttgart über die Höhe der zulässigen Mieten für öffentlich geförderte Wohnungen und Personalfürsorgewohnungen widerspricht im Grundsatz nicht höherrangigem Recht.