BGH, Urteil vom 12.12.2007 - VIII ZR 11/07
Fundstelle
openJur 2011, 7099
  • Rkr:

1. Das Mieterhöhungsverlangen ist bei einer fehlerhaften Einordnung in den Mietspiegel zumindest dann formell ordnungsgemäß, wenn der Mieter den Fehler leicht erkennen kann (hier fehlende Terrasse). D ...


Die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung ist unzulässig, wenn ihr kein wirksames Mieterhöhungsverlangen vorausgegangen ist.


Miet- und Wohnungsrecht Zivilrecht
§§ 558a Abs. 4, 558a Abs. 2, 558a Abs. 1 BGB

Urheberrechtsschutzfähigkeit eines qualifizierten Mietspiegels - Mietspiegel


Die bloße Angabe eines Mietspiegelfeldes reicht grundsätzlich und auch beim Stuttgarter Mietspiegel zur Begründung der Mieterhöhung nach § 558 a Abs. 1 BGB nicht aus. Eine Nachbesserung der Begründung ...


Die bloße Angabe eines Mietspiegelfeldes reicht grundsätzlich und auch beim Stuttgarter Mietspiegel zur Begründung der Mieterhöhung nach § 558 a Abs. 1 BGB nicht aus. Eine Nachbesserung der Begründung ...