BGH, Urteil vom 05.03.2015 - IX ZR 133/14
Fundstelle
openJur 2015, 6275
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1a. Eine Beteiligung am Haftkapital in Höhe von 10% (und nicht von weniger als 10%) steht der Anwendung des Kleinbeteiligtenprivilegs nicht entgegen; eine einschränkende Auslegung der Vorschriften übe ...


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