1. Die Verpflichtung zur End- bzw. Gesamtpreisangabe nach § 1 I PAngV besteht aus unionsrechtlichen Gründen nur, wenn eine "Aufforderung zum Kauf" vorliegt, und auch nur für solche Preisbestandteile, ...
1. Die Verpflichtung zur End- bzw. Gesamtpreisangabe nach § 1 I PAngV besteht aus unionsrechtlichen Gründen nur, wenn eine "Aufforderung zum Kauf" vorliegt, und auch nur für solche Preisbestandteile, ...