BGH, Urteil vom 27.03.2008 - IX ZR 98/07
Fundstelle
openJur 2011, 6398
  • Rkr:

Unter welchen Voraussetzungen dem Abtretungsempfänger die Kenntnis des Abtretenden von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gem. § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen ist


Insolvenzanfechtung: Sicherungsabtretung von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag vor dem Anfechtungszeitraum; Umfang des Rückgewähranspruchs


Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Entbehrlichkeit einer Liquiditätsbilanz zum Nachweis der Zahlungsunfähigkeit einer GmbH; Voraussetzungen für ein berechtigtes Vertrauen des Gläubigers/Anfechtungsgegners hinsichtlich der Sanierungsfähigkeit der Gesellschaft


§ 155 Abs. 2 SGB V, §§ 133, 143 InsO Macht eine Betriebskrankenkasse ihre Schließung oder Auflösung öffentlich bekannt und weist sie dabei zugleich auf ihr Leistungsverweigerungsrecht hin, das entste ...