Das italienische Asylverfahren und Aufnahmesystem leidet nicht an systemischen Mängeln, die befürchten ließen, dass Asylbewerber einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterworfen werden. ...
(Selbsteintritt nach EGV 343/2003 § 3 Abs 2 bei über Italien eingereisten Asylbewerbern)
1. Neben einem Anfechtungsantrag in Bezug auf eine Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG ist ein auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. den subsidiären Schutzstatus geric ...
Abnahme von Fingerabdrücken von Asylbewerbern; Mitwirkungspflicht; Manipulation der Fingerkuppen; Einstellung des Asylverfahrens