1.Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 350,00 € nebst Zinsen iin Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.11.2013 zu zahlen sowie vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 5,00 € und Inkassokosten in Höhe von 58,50 € zu zahlen.2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte mit Ausnahme der Kosten, die durch die Anrufung des örtlich unzuständigen Gerichts entstanden sind. Letztere trägt die Klägerin.3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.