BGH, Urteil vom 08.01.2015 - IX ZR 198/13
Fundstelle
openJur 2015, 2387
  • Rkr:

a) Ein vom Gläubiger mit der Durchsetzung einer Forderung gegen den späteren Insolvenzschuldner beauftragter Rechtsanwalt ist Wissensvertreter des Gläubigers, soweit er sein Wissen aus allgemein zugän ...


Insolvenzrecht Zivilrecht
§ 166 Abs. 1 BGB; § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO

GmbH: Klage des Insolvenzverwalters einer insolventen GmbH auf Zahlung einer Stammeinlage bei nicht wirksamem Gesellschafterbeschluss mangels Handelsregistereintragung