LG Dortmund, Urteil vom 04.12.2014 - 2 O 124/14
Fundstelle
openJur 2015, 2213
  • Rkr:

In der Berufsunfähigkeitsversicherung kann der Versicherer ein befristetes Anerkenntnis nicht rückwirkend für einen abgeschlossenen Zeitraum abgeben.


Berufsunfähigkeitsversicherung: Zulässigkeit "außervertraglicher" Vereinbarungen; Wirksamkeit einer Klausel über die Befristung der Leistungen auf 12 Monate; befristetes Anerkenntnis bei zeitlich unbegrenzter Leistungspflicht


Zitate14
Referenzen0
Schlagworte