In der Berufsunfähigkeitsversicherung kann der Versicherer ein befristetes Anerkenntnis nicht rückwirkend für einen abgeschlossenen Zeitraum abgeben.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Zulässigkeit "außervertraglicher" Vereinbarungen; Wirksamkeit einer Klausel über die Befristung der Leistungen auf 12 Monate; befristetes Anerkenntnis bei zeitlich unbegrenzter Leistungspflicht