BGH, Urteil vom 29.01.2008 - VI ZR 98/07
Fundstelle
openJur 2011, 6100
  • Rkr:

Unfall beim Betrieb; Arbeitsmaschine; Anker; öffentlicher Verkehrsraum; Tätigkeit bei Betrieb; Halter; Haftungsausschluss; Offroad-Park; Handeln auf eigene Gefahr; Mitverschulden; Schmerzensgeld; Tibiakopffraktur


Leitsätze 1.Im öffentlichen Straßenverkehr scheidet bei einem Unfall innerhalb einer als Gruppe fahrenden Motorrädern regelmäßig die Annahme eines stillschweigend vereinbarten Haftungsverzichts aus. ...


Training, Selbstverteidigung, regelkonforme Kampftechniken, offenkundige Tatsachen, Beweisantritt, Sachverständigengutachten


Gemeinsames Nordic Walking – Haftung für Verletzungen


OLG Frankfurt am Main

Keine generelle Haftungsbeschränkung der Teilnehmer an einer Fahrrad-Trainingsfahrt


1. Fahren Motorradfahrer einvernehmlich auf der Landstraße in wechselnder Reihenfolge als Gruppe ohne Einhaltung des Sicherheitsabstandes, führt dies zu einem Haftungsausschluss im Hinblick auf diesen ...


Formularmäßiger Ausschluss der straßenverkehrsrechtlichen Gefährdungshaftung


Haftungsausschluss bei der gemeinsamen Ausübung besonders gefährlicher Sportarten im Falle einer Demonstrationsfahrt mit dem Rennmotorrad