1. Die Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall durch den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bindet den nach § 110 SGB VII regresspflichtigen Arbeitskollegen sowie die ebenfalls haf ...
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles (hier: Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschrift)
Gesetzliche Unfallversicherung: Regressanspruch des Sozialversicherungsträgers gegen den verantwortlichen Vorgesetzten des Geschädigten
Für die gerichtliche Geltendmachung des einem Unfallversicherungsträger gegen einen Unternehmer im Falle der Schwarzarbeit zustehenden Regressanspruchs nach § 110 Abs. 1a SGB VII ist der Rechtsweg zu ...
Privatversicherung: Versicherungsschein als Legitimationspapier; Berufung eines Versicherers auf Beweisschwierigkeiten wegen der Vernichtung des Originals einer Abtretungsanzeige
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Grobe Fahrlässigkeit bei einem Auffahrunfall auf einer Bundesautobahn