BGH, Urteil vom 29.01.2008 - VI ZR 70/07
Fundstelle
openJur 2011, 6072
  • Rkr:

1. Die Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall durch den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bindet den nach § 110 SGB VII regresspflichtigen Arbeitskollegen sowie die ebenfalls haf ...


Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles (hier: Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschrift)


Gesetzliche Unfallversicherung: Regressanspruch des Sozialversicherungsträgers gegen den verantwortlichen Vorgesetzten des Geschädigten


Für die gerichtliche Geltendmachung des einem Unfallversicherungsträger gegen einen Unternehmer im Falle der Schwarzarbeit zustehenden Regressanspruchs nach § 110 Abs. 1a SGB VII ist der Rechtsweg zu ...


Sozialrecht Zivilrecht
§ 110 SGB VIII

Privatversicherung: Versicherungsschein als Legitimationspapier; Berufung eines Versicherers auf Beweisschwierigkeiten wegen der Vernichtung des Originals einer Abtretungsanzeige


Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Grobe Fahrlässigkeit bei einem Auffahrunfall auf einer Bundesautobahn