Zu den Sorgfaltspflichten eines Prozessbevollmächtigten, der einen anderen Anwalt mit der fristwahrenden Einlegung eines Rechtsmittels beauftragt.
Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben in einem Wiedereinsetzungsantrag, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, können nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werde ...
Fristversäumnisse; Zulassungsantragsfrist; Wiedereinsetzung; Anwaltsverschulden bei der Fristenkontrolle
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Kontrolle des Fristenwesens in der Rechtsanwaltskanzlei