BGH, Beschluss vom 22.01.2008 - VI ZB 46/07
Fundstelle
openJur 2011, 6050
  • Rkr:

Zu den Sorgfaltspflichten eines Prozessbevollmächtigten, der einen anderen Anwalt mit der fristwahrenden Einlegung eines Rechtsmittels beauftragt.


Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben in einem Wiedereinsetzungsantrag, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, können nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werde ...


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§§ 139, 233, 236 Abs. 2 ZPO

Fristversäumnisse; Zulassungsantragsfrist; Wiedereinsetzung; Anwaltsverschulden bei der Fristenkontrolle


Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Kontrolle des Fristenwesens in der Rechtsanwaltskanzlei