Wettbewerbsverstoß im Internet: Anpreisung der Leistungen eines Übernachtungsvermittlers als "50% günstiger als Hotels"
1. Die Bewerbung eines „(Maracuja-) Nektars“ als „(Maracuja-) Saft“ ist wettbewerbswidrig. Die Falschbezeichnung als „Saft“ ist zur Irreführung der relevanten Verkehrskreise – hier der Einzelhandelsen ...
Wettbewerbsverstoß: Irreführung der Rechtssuchenden durch die Bezeichnung mehrerer Orte als Kanzleistandorte