BGH, Urteil vom 16.12.2014 - VI ZR 39/14
Fundstelle
openJur 2015, 1225
  • Rkr:

1. Wird eine einstweilige Verfügung von Anwalt zu Anwalt über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) vollzogen, ist es ausreichend, wenn das Verfügungsurteil zusammen mit den verbundenen Si ...


§ 8 Nr. 2 Satz 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay, wonach die von Nutzern abgegebenen Bewertungen sachlich gehalten sein müssen und Schmähkritik nicht enthalten dürfen, enthält keine vert ...


Die Ein-Sterne-Bewertung nebst Kommentar "nicht empfehlenswert und "kritisch: Professionalität" zur Leistung eines Rechtsanwalts auf einer Internetplattform stellt ein Werturteil dar, das nach dem obj ...


1. Google-Bewertungen dürfen regelmäßig jedenfalls als sog. "Mischbehauptungen" und damit im Ergebnis als Meinungsäußerungen zu qualifizieren sein. Damit fallen sie in den Schutzbereich des Art. 5 GG. ...


Ein Immobilienmakler, der zum Zwecke der Förderung seiner Geschäfte aktiv den Auftritt in einem Bewertungsportal gesucht hat, muss sich Kritik an seiner gewerblichen Leistung in der Regel auch dann ge ...


Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Presseberichterstattung über ehrbeeinträchtigende Äußerungen eines Dritten