BGH, Urteil vom 09.07.2008 - VIII ZR 181/07
Fundstelle
openJur 2011, 5916
  • Rkr:

Im Rahmen einer Mieterhöhung nach § 558 BGB kann ein Zuschlag für Schönheitsreparaturen auch dann nicht angesetzt werden, wenn die Schönheitsreparaturen nach dem Mietvertrag vom Vermieter zu tragen si ...


Wohnraummiete: Formularvertragliche Vereinbarung eines Zuschlags für die Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Vermieter