BGH, Urteil vom 09.12.2014 - VI ZR 155/14
Fundstelle
openJur 2015, 635
  • Rkr:
Verfahrensgang
Verkehrsrecht Zivilrecht
§ 823 BGB; § 7 StVG

1. Der Schadensbegriff des § 7 Abs. 1 StVG entspricht dem des § 823 Abs. 1 BGB. 2. Die Verletzung des Eigentums an einer Sache bzw. die Beschädigung einer Sache kann nicht nur durch eine Beeinträchti ...


OLG Frankfurt am Main

Voraussetzungen eines Notwegerechts


1. Die Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen richten sich In einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 2) nach § 1 StVO i.V.m. dem Rechtsgedanken des § 14 Abs. 1 StVO. 2. Kommt es bei ...


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Entschädigungsanspruch des Grundstücksnachbarn wegen Handwerksarbeiten


Schadensersatzklage eines Käufers eines vom Abgasskandal betroffen Fahrzeugs gegen den Hersteller: Begriff des Emissionskontrollsystems; Erlöschen der EG-Typgenehmigung; Gültigkeit der Übereinstimmungsbescheinigung