BGH, Urteil vom 24.06.2008 - VI ZR 156/06
Fundstelle
openJur 2011, 5744
  • Rkr:

(Bildberichterstattung über einen Prominenten bei einem Strandspaziergang)


1a. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn die Rechtshandlung bei unveränderter Rechtslage über den 1. November 2008 hinaus der Anfechtung entzogen wäre. 1b. Zu den bis zum 31. Oktober 2008 geltende ...


a) Die Wiederholungsgefahr im Sinne von § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB und damit ein Anspruch des Betroffenen auf Unterlassung einer ihn identifizierenden Wort- und Bildberichterstattung über ein Ermittlun ...


Zivilrecht Presse- und Äußerungsrecht