Schadenersatz nach § 60 Abs. 1 InsO wegen Verletzung insolvenzspezifischer Pflichten
1. Eine Diagnose, deren Behandlung hinweggedacht werden könnte, ohne dass sich an der sonstigen Behandlung etwas ändert, verbraucht nicht die meisten Ressourcen i.S.d. Kodierrichtlinie D002f der DRK 2 ...