BGH, Beschluss vom 06.11.2014 - V ZB 105/14
Fundstelle
openJur 2014, 26167
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. 9 T 52/14

1. Ein Spruchverfahren betreffend ein im Rahmen eines Delisting abgegebenes Abfindungsangebot ist nicht statthaft. Dies gilt auch für vor der Entscheidung des BGH vom 08.10.2013 (ZIP 2013, 2254 - Fros ...


Ein Spruchverfahren zur Bestimmung einer angemessenen Abfindung nach einem regulären Delisting ist auch dann unstatthaft, wenn das Verfahren vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober ...