BGH, Urteil vom 12.11.2014 - VIII ZR 112/14
Fundstelle
openJur 2014, 26052
  • Rkr:

1. Ein Mieter kann hinsichtlich der bei einer Betriebskostenabrechnung vom Vermieter geschuldeten Belegvorlage grundsätzlich Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnu ...


Für die Vergleichbarkeit von Räumen im Sinne der Vorschrift des § 9a Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HeizkostenVO kommt es nicht zwingend darauf an, dass sich diese in demselben Gebäude wie diejenigen befinden, ...


(Betriebskostenabrechnung: Einsichtsrecht des Mieters in Zahlungsbelege)