BGH, Urteil vom 30.04.2008 - I ZR 123/05
Fundstelle
openJur 2011, 5479
  • Rkr:
OLG Frankfurt am Main

Irreführung über technische Eigenschaften durch Produktgestaltung


1. Die Nichtbenutzungseinrede ist unbegründet, wenn sie sich lediglich darauf stützt, dass der eingetragenen Klagmarke jegliche Unterscheidungskraft fehle, weil sie einen lediglich beschreibenden Inha ...


1. Es kann nicht festgestellt werden, dass es in der Modebranche eine Gewöhnung daran gibt, dass Fantasiebezeichnungen oder sonstige Zeichen, die nicht als Vornamen erkennbar sind, als bloße Modellbez ...