LG Arnsberg, Urteil vom 26.08.2014 - 4 O 335/13
Fundstelle
openJur 2014, 25765
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Lässt ein Leasingnehmer seit Erhalt der Widerrufsbelehrung mehr als sechs Jahre bis zum Widerruf des Leasingvertrages verstreichen, dann steht der Ausübung des -grundsätzlich unbefristeten - Widerru ...