LG Köln, Urteil vom 05.03.2014 - 18 O 22/13
Fundstelle
openJur 2014, 25608
  • Rkr:

Der Geschädigte kann selbst kompatible Schäden nicht ersetzt verlangen, wenn nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (§ 287 ZPO) auszuschließen ist, dass sie bereits im Rahmen eines Vorschadens ent ...


Bei unstreitigem Vorschaden muss der Geschädigte im Einzelnen zu deren Art und deren behaupteter Reparatur vortragen.Kann er dies nicht, weil er ein Fahrzeug mit - behobenem - Vorschaden erworben hat, ...


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