Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 23.10.2014 - 15 UF 109/12
Fundstelle
openJur 2014, 24761
  • Rkr:

1. Bei bereinigten Gesamteinkünften der Eheleute von 8.839,00 EUR monatlich errechnet sich der Unterhaltsanspruch nach dem Halbteilungsbedarf. Eine konkrete Bedarfsermittlung ist nicht erforderlich. ...


Anschlussbeschwerde, Gesamtschuldnerausgleich, Unterhaltsverfahren, Berücksichtigung eines Dienstwagens, Trennungsunterhalt, Wohnvorteil