1. Bei bereinigten Gesamteinkünften der Eheleute von 8.839,00 EUR monatlich errechnet sich der Unterhaltsanspruch nach dem Halbteilungsbedarf. Eine konkrete Bedarfsermittlung ist nicht erforderlich. ...
Anschlussbeschwerde, Gesamtschuldnerausgleich, Unterhaltsverfahren, Berücksichtigung eines Dienstwagens, Trennungsunterhalt, Wohnvorteil