BGH, Urteil vom 28.05.2008 - VIII ZR 133/07
Fundstelle
openJur 2011, 5242
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§ 548 Abs. 1 BGB enthält für die von dieser Bestimmung erfassten Ansprüche des Vermieters eine abschließende Sonderregelung, die der allgemeinen Regelung des § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB vorgeht, so ...


Zivilrecht Miet- und Wohnungsrecht

1. § 727 ZPO ist im Klauselerteilungsverfahren analog anzuwenden, wenn der Erwerber eines verpachteten Grundstücks gemäß § 581 Abs. 2, § 566 Abs. 1 BGB in die Rechte des Pachtvertrags eingetreten ist ...


Mietverhältnis: Verjährung von Ersatzansprüchen eines Mieters für rechtsgrundlos geleistete Schönheitsreparaturen


1. Ein Mietverhältnis kann nicht wirksam entstehen, wenn auf Gebrauchsnutzerseite eine Person beteiligt ist, die zugleich Vermieterstellung einnimmt, und es erlischt durch Konfusion, wenn der Mieter n ...


1. Die Klausel "Eine Minderung der Mietzahlungen .. ist nur möglich bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen" ist nicht nach § 307 BGB unwirksam. 2. Die Beschränkung des Minderung ...


Die in einem Formularmietvertrag über eine (damals) preisgebundene Wohnung, bei dem der Vermieter die Kosten der Schönheitsreparaturen zu tragen hat und hierfür ein Zuschlag zur Kostenmiete gemäß § 28 ...


Miet- und Wohnungsrecht Zivilrecht
§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB

Rückerstattung, Kostenansatz, Schönheitsreparatur