BGH, Urteil vom 06.11.2008 - III ZR 290/07
Fundstelle
openJur 2011, 5160
  • Rkr:

Haftung des Anlageberaters bei fehlerhaftem Prospekt eines Immobilienfonds - Berücksichtigung von Steuervorteilen des Anlegers aus Abschreibungen


Beratungs- und Aufklärungspflichten einer Bank beim Vertrieb einer festverzinslichen Anleihe mit integriertem Kreditderivat ("Cobold-Anleihe")


Haftung des Gründungskommanditisten einer Publikums-KG bei Prospektfehlern; Fristlose Kündigung der Beteiligung durch den Anleger bei einer Treuhandkonstruktion; culpa in contrahendo


Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung: Anrechnung von Steuervorteilen


Beteiligung an einem Filmfonds: Umfang der Aufklärungspflicht des Treuhandkommanditisten über regelwidrige Auffälligkeiten


Haftung bei Kapitalanlagen: Schadensersatzpflicht des Treuhandkommanditisten bei unterbliebener Aufklärung über eine mit dem Prospekt nicht im Einklang stehende regelwidrig überhöhte Sondervergütung einer Vertriebsgesellschaft; Vermutung der Kausalität der Aufklärungspflichtverletzung für di


Kapitalanlage durch Beteiligung an einem Filmfonds: Haftung des Treuhandkommanditisten wegen der unterbliebenen Aufklärung über die tatsächliche Höhe der im Emissionsprospekt unzutreffend angegebenen Eigenkapitalvermittlungsprovision


Kapitalanlage durch Beteiligung an einem Filmfonds: Haftung des Treuhandkommanditisten wegen der unterbliebenen Aufklärung über die tatsächliche Höhe der im Emissionsprospekt unzutreffend angegebenen Eigenkapitalvermittlungsprovision