BGH, Urteil vom 23.10.2014 - IX ZR 290/13
Fundstelle
openJur 2014, 23928
  • Rkr:
LG Dessau-Roßlau
vom 19.10.2012 - 2 O 265/12
OLG Karlsruhe
vom 26.11.2013 - 17 U 20/13
LG Baden-Baden
vom 21.12.2012 - 2 O 265/12
BGH
vom 24.09.1962 - VIII ZR 18/62

Zur Vorsatzanfechtung gegenüber einem Versicherungsmakler als zweiten Leistungsmittler.


Zivilrecht Insolvenzrecht
§ 133 Abs. 1 InsO

Die Forderung eines Schuldners, gegen die ein Gläubiger die Aufrechnung erklärt, wird regelmäßig erst dann werthaltig, wenn der Schuldner die von ihm geschuldete Leistung erbringt; auf den Zeitpunkt d ...


Insolvenzrecht Zivilrecht
§§ 96 Abs. 1 Nr. 3, 130 Abs. 1 Satz 1 InsO

a) Die Vorsatzanfechtung gegenüber einem Leistungsmittler setzt nicht die Anfechtbarkeit der Leistung auch gegenüber dem Leistungsempfänger voraus. b) Die für die Vorsatzanfechtung von Zahlungen de ...


Insolvenzrecht Zivilrecht
§ 133 Abs. 1 InsO

1. Ein uneigennütziger Treuhänder unterliegt der Vorsatzanfechtung, wenn er nach Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ihm überlassene Geldbeträge vereinbarungsgemäß an bestimmte, bevorzugt ...


Insolvenzrecht Zivilrecht
§§ 292 Abs. 1, 818 Abs. 4, 819 Abs. 1, 989 BGB; §§ 133 Abs. 1, 143 Abs. 1 Satz 2 InsO