Lebenslange Freiheitsstrafe bei versuchtem Mord Tatnachweis mittels DNA
Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
1. Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen hat das Tatgericht gemäß § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO zunächst in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen festzustellen, die es für erwiesen ...