BGH, Urteil vom 16.10.2008 - IX ZR 135/07
Fundstelle
openJur 2011, 5099
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§ 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Alt. 1 ZPO kann auf den Fall, dass in erster Instanz über sämtliche Stufen einer Stufenklage insgesamt entschieden worden ist, jedenfalls dann entsprechend angewendet werden, ...


Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei unentgeltlicher Zurverfügungstellung eines Ersatzfahrzeugs durch Familienmitglieder


Stufenklage bei Wettbewerbsverstößen


Wiedereinsetzung: notwendige Vorkehrungen vor Abwesenheit bei Beteiligung an gerichtlichem Verfahren