Mängel der Behandlung eines Asylbewerbers in einem Mitgliedstaat der Union - zur Gruppenverfolgung von Kurden yezidischer Religionszugehörigkeit im Irak
Überstellung eines Asylsuchenden nach Italien; keine systemischen Mängel im italienischen Asylverfahren
(Selbsteintritt nach EGV 343/2003 § 3 Abs 2 bei über Italien eingereisten Asylbewerbern)
1. Sowohl die Verordnung(EG) Nr. 343/2003 (VO Dublin II) als auch die Verordnung(EU) Nr. 604/2013 (VO Dublin III) stehen einer nationalen Regelung entgegen, die eine Überstellung auf eigene Initiative ...