BGH, Urteil vom 01.07.2008 - VI ZR 243/06
Fundstelle
openJur 2011, 4467
  • Rkr:

Zur Selbstöffnung der Privatsphäre bei einer Bildberichterstattung.


Zulässigkeit der Bildberichterstattung über Prominente


Zum kerngleichen Verstoß bei einer Textberichterstattung.


Zur zeitlichen Reichweite der Einwilligung der Eltern für eine mittlerweile volljährige Jugendliche


Ordnungsgeld für Veröffentlichung eines Bildnisses trotz Unterlassungsgebot (hier: Abbildung von G20-Demonstrantin)


Zu den journalistischen Sorgfaltspflichten bei einer Berichterstattung


Zitate49
Zitiert120
Referenzen0
Schlagworte