BGH, Urteil vom 03.12.2008 - XII ZR 182/06
Fundstelle
openJur 2011, 4198
  • Rkr:

1. Unterhaltsbefristung nach 37-jähriger Ehe 2. Zum Vermögenseinsatz von Auslandsimmobilien


Erzielt der Unterhaltsschuldner neben Leistungen nach dem SGB II Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung oder sind solche dem Unterhaltsschuldner fiktiv zuzurechnen, so ist er insoweit als leistungs ...


Die Rentenkürzung durch den Versorgungsausgleich ist jedenfalls auch dann auszusetzen, wenn der gesetzliche Unterhaltsanspruch infolge der Kürzung nur wegen Geringfügigkeit entfiele.


Familien- und Betreuungsrecht Zivilrecht
§ 33 VersAusglG