Die kurze mietvertragliche Verjährung aus § 548 Abs. 1 BGB gilt nicht nur im Verhältnis von Vermieter und Mieter, sondern auch dann, wenn es um von § 548 BGB erfasste Ansprüche des Vermieters gegen ei ...
Kein Anspruch auf Unfallausgleich aufgrund eines Dienstunfalls
Werkmangel: Delaminationen an Isolierglasfensterscheiben; Mangelhaftigkeit auch der nicht betroffenen Fenster der gesamten Lieferung
Anspruchsübergang - Insolvenzgeld - Beginn und Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen
Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Pferdebürste ("Gumminoppenstriegel")
Auswirkung einer Stundungsvereinbarung auf Fälligkeit der Bürgschaftsforderung