BGH, Beschluss vom 02.10.2008 - I ZB 96/07
Fundstelle
openJur 2011, 3750
  • Rkr:

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Rechtsschutzversicherung: Inhaltskontrolle für eine Obliegenheit zur Kostengeringhaltung


§ 17 Abs. 5 c) cc) ARB 2010 ist unwirksam.


Überlässt der Versicherungsnehmer als Prozesspartei seinem Haftpflichtversicherer, der selbst nicht als Partei am Rechtsstreit beteiligt ist, die Prozessführung und beauftragt dieser seinen "Hausanwal ...