OLG Köln, Urteil vom 15.08.2014 - 20 U 39/14
Fundstelle
openJur 2014, 21251
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Ein Versicherungsvertreter, der das Recht zum Widerspruch bei Abschluss eines Versicherungsvertrages kennt, handelt rechtsmißbräuchlich, wenn er sich nach Jahren auf sein Recht zum Widerspruch beruft, ...


Zur Berechnung des Bereicherungsanspruchs bei Rückabwicklung eines Versicherungsvertrages nach wirksam erhobenem Widerspruch (Anschluss an BGH Urteil vom 7. 5. 2014, IV ZR 76/11).


1. Auf den Rücktritt des Versicherungsnehmers von dem Lebens-/Rentenversicherungsvertrag gemäß § 8 Abs. 5 VVG a. F. ist die Bestimmung des § 176 VVG a. F. nicht anzuwenden; die Rückabwicklung erfolgt ...


Die Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a.F. muss einen Hinweis auf die einzuhaltende Form (hier: Schriftlichkeit) enthalten. Ein bloßer Hinweis darauf, dass der Widerspruch abzusenden ist, genügt nic ...


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