Einkommen einer Gesellschaft, in der der Leistungsberechtigte - etwa als alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer - gesellschaftsrechtlich unabhängig vom Willen anderer über Entnahmen entscheiden kann, werden dem Leistungsberechtigten als eigenes Einkommen i. S. d. § 11 SGB II zugerechnet.
Grundsicherung für Arbeitsuchende; Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung; nachträglich gezahltes Arbeitsentgelt; Zuflussprinzip; Zufluss nach Antragszeitpunkt; Berücksichtigung der laufenden Einnahme im Zuflussmonat; Ermächtigungskonformität; Verfassungsmäßigkeit