BGH, Urteil vom 22.01.2009 - I ZR 30/07
Fundstelle
openJur 2011, 3138
  • Rkr:

Unternehmenskennzeichenrecht: Voraussetzungen einer ein Unternehmenskennzeichen verletzenden Benutzung; Einwand einer prioritätsälteren eingetragenen Marke


eine Werbung ist unzulässig, wenn sie Selbstverständlichkeiten heraushebt, bei denen das angesprochene Publikum annimmt, dass ein Vorzug gegenüber Erzeugnissen gleicher Gattung bzw. den Angeboten von Mitbewerbern vorliegt


Zivilrecht Wettbewerbsrecht
§§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 1, 8 UWG

Die in einem Telefonverzeichnis unter dem Buchstaben "T" veröffentlichte Anzeige eines Mietwagen- unternehmens beinhaltet weder eine unlautere Behinderung von Taxiunternehmen noch eine Irreführung des ...


Wer über einen Internetmarktplatz Markenkleidung anbietet, die - anders als die Ware einiger Wettbewerber - nachweislich ordnungsgemäß in den Europäischen Verkehr eingeführt wurde und keine Rechte Dri ...


Internetrecht eCommerce-Recht IT- und Medienrecht Wettbewerbsrecht Zivilrecht
§§ 443, 477, 678, 683, 823 BGB; §§ 3, 4 Nr. 11, 12 Abs. 1 Satz 2 UWG

Markenrecht: Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu AdWord-Anzeigen bei Veranlassung der Hinzufügung "weitgehend passender Keywords" durch Google


zur markenmäßigen Benutzen einer fremden Marke durch Verwendung als Keyword für AdWord-Werbung


Gewerblicher Rechtschutz Internetrecht IT- und Medienrecht Kennzeichenrecht Wettbewerbsrecht Zivilrecht
§ 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG; §§ 4 Nr. 9, 4 Nr. 10, 5 Abs. 2 UWG; Art. 5 Abs. 1 MarkenRL