BGH, Urteil vom 05.02.2009 - IX ZR 36/08
Fundstelle
openJur 2011, 3133
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1. Besprechungen eines Anwalts zur Erledigung des Verfahrens lösen auch dann eine Terminsgebühr aus, wenn für das Verfahren eine mündliche Verhandlung weder vorgeschrieben noch konkret anberaumt ist. ...


Überstundenvergütung - Darlegungslast - Wirksamkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung - Schadenersatz