Zum Vorliegen eines Produktfehlers bei einem gebrochenen Keramikinlay einer Hüftendoprothese.
Zur deliktischen Produzentenhaftung bei einem mit Herbiziden verunreinigten Düngemittel.
Zu den Voraussetzungen eines Konstruktionsfehlers bei einem im Jahre 2010 in Verkehr gebrachten Ackerschleppers (hier verneint).
Produkthaftung bei einer Hüfttotalendoprothese
Schmerzensgeld für Inverkehrbringung eines schadstoffbelasteten Möbelstücks