BGH, Beschluss vom 16.06.2009 - XI ZB 33/08
Fundstelle
openJur 2011, 2588
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Art. 31 Abs. 2 EuGVVO ist auf einseitig ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarungen anzuwenden, wenn durch die Vereinbarung eine ausschließliche Zuständigkeit des später angerufenen Gerichts zu Laste ...


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
Art. 31 Abs. 2 EuGVVO