BGH, Beschluss vom 06.05.2009 - XII ZB 81/08
Fundstelle
openJur 2011, 2513
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1. Hat das Berufungsgericht die Zulassung der Revision in der Urschrift seiner Entscheidung ausdrücklich abgelehnt, kann diese Entscheidung durch Fehler bei der anschließenden Erstellung der zur Zust ...


Reicht der Rechtsmittelführer die Berufungsbegründungsschrift in einem nicht durchsuchbaren Format, § 130a Abs. 2 S. 2 ZPO i.V.m. § 2 Abs. 1 S.1 ERVV und zudem nach Fristablauf ein, kann er nach § 130 ...


Versäumung der Berufungsfrist: Rechtsmittelfristbeginn bei Urteilsberichtigung


Die Monatsfrist des § 63 Abs. 1 FamFG wird durch die erste Bekanntgabe/Zustellung an den Versorgungsträger ausgelöst, auch wenn bei ihm mehrere vom Versorgungsausgleich betroffene Anrechte bestehen. A ...


Erinnerung gegen Kostenfestsetzung - Berichtigung bei offenbarer Unrichtigkeit


Nichtzulassungsbeschwerde, Einlegungsfrist, Begründungsfrist, Fristenlauf, Urteilsberichtigung, Vertretungszwang, Rechtsmittelbe;


§§ 621 e Abs. 3, 517, 319, 233 ZPO: Zur Berechnung der Rechtsmittelfrist kommt es in der Regel darauf an, wann die angefochtene Entscheidung dem Rechtsmittelführer zugestellt wurde, auch wenn diese s ...