BGH, Beschluss vom 29.04.2009 - VIII ZR 226/07
Fundstelle
openJur 2011, 2338
  • Rkr:

Schadenersatz wegen Auflösungsverschulden - haftungsbegründende Kausalität


Fristlose Kündigung des Versicherungsmaklervertrages: Unterlassene Weiterleitung von Zahlungen der Versicherungsnehmer an den Versicherer nach Widerruf der Inkassoberechtigung; Courtageverlust für die Zukunft


a) Der Ausgleichsanspruch eines Versicherungs- und Bausparkassenvertreters, der vor dem 5. August 2009 entstanden ist, bestimmt sich nach Maßgabe des § 89b Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 1 HGB aF. Eine ...


Zivilrecht Handels- und Gesellschaftsrecht
§ 287 ZPO; § 89b Abs. 5 HGB