BGH, Beschluss vom 30.04.2009 - 2 StR 112/09
Fundstelle
openJur 2011, 2304
  • Rkr:

Die Anordnung der psychiatrischen Begutachtung des Angeklagten zur Vorbereitung der Berufungshauptverhandlung ist als Zwischenentscheidung des erkennenden Gerichts gemäß § 305 Satz 1 StPO der Anfechtu ...


1. Besondere Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 Satz 1 StGB dürfen nicht mit der Begründung versagt werden, einem Geständnis komme - etwa aufgrund der Betreffenssituation - nur eingeschränkte "Wertigkeit" zu (u.a. Anschluss an BGH StraFo 2010, 207 und NStZ 2009, 441 = StraFo 2009, 342).2. Die B