BGH, Urteil vom 22.07.2014 - VI ZR 357/13
Fundstelle
openJur 2014, 18929
  • Rkr:

Kein Mehrwertsteuerabzug auf Restwert eines verunfallten Kfz


Eine Verzinsung eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs für verauslagte Gerichtskostenvorschüsse gemäß § 286 Abs. 1, § 288 Abs. 1 BGB kommt nicht in Betracht, soweit dieser materiell-rechtlic ...


Stattgebender Kammerbeschluss: Zivilurteil verletzt mangels Auseinandersetzung mit zentralem Parteivorbringen das Recht auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - hier: Erforderlichkeit von Verbringungskosten im Rahmen der Schadensbehebung durch den Geschädigten gem § 249 Abs 2 S 1 BGB


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