1. Überweisungen des Schuldners von Konten bei anderen Banken auf ein beim Anfechtungsgegner geführtes Konto können gemäß § 133 Abs. 1 InsO anfechtbar sein. 2. Eine Gläubigerbenachteiligung gemäß § 1 ...
Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Abgrenzung zwischen vorübergehender Zahlungsstockung und drohender Zahlungsunfähigkeit einer GmbH im Rahmen der Feststellung eines Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes