BFH, Urteil vom 05.06.2014 - V R 50/13
Fundstelle
openJur 2014, 18410
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Auslegung der Beteiligtenbestimmung in der Klageschrift


Steuerabzug von Drittlands-Unternehmern auch im allgemeinen Besteuerungsverfahren nur bei Gegenseitigkeit


(Umsatzsteuer: Vergütungsverfahren oder Vorsteuerabzug im Veranlagungsverfahren, Voraussetzung für inländische Betriebsstätte/feste Niederlassung im Sinne des § 3a Abs. 3 Satz 2 UStG)


Klageerhebung ohne wirksame Prozessvollmacht - Kostenpflicht des vollmachtslosen Prozessvertreters trotz erfolgter Mandatsniederlegung


Verfahren in Vollstreckungssachen von Rundfunkgebühren durch ein Finanzamt im Wege einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung - Behandlung einer bereits vor Klageerhebung erledigten Anfechtungsklage als Fortsetzungsfeststellungsklage


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