Erkrankt ein Rechtsanwalt unvorhersehbar am Tag vor dem Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, ist er in der Regel nicht gehalten, einen vertretungsbereiten Kollegen mit der Anfertigung der Berufungsb ...
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; seelische Erkrankung der Prozessbevollmächtigten